- Freiaktie
- Zusatzaktie. 1. Aktie ohne eigentliche Gegenleistung. Die Ausgabe solcher F. ist nach deutschem Aktienrecht unzulässig.- 2. Von ⇡ Aktiengesellschaften an ⇡ Aktionäre gegen Aufrechnung von Forderungen auf ihren Anteil am Bilanzgewinn oder an Rücklagen hingegebene ⇡ Gratisaktien.- 3. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln durch Ausgabe von F. nach §§ 207 ff. AktG zulässig, soweit durch Gesellschaftsbeschluss ⇡ Rücklagen in Nennkapital umgewandelt werden.- 4. Steuerliche Behandlung: Bei Punkt 2 gilt mit der Aufrechnung die Forderung als zugeflossen und ist nach den allgemeinen Regeln zu versteuern. In Höhe der Forderung entstehen Anschaffungskosten für die F. Bei Punkt 3 ist die Zuteilung der F. steuerfrei (§ 154 EStH) . Bei einer Kapitalherabsetzung innerhalb von fünf Jahren gelten die aus EK 03 entstandenen Teile des Grundkapitals als steuerpflichtige Gewinnanteile.- Vgl. auch ⇡ Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln.
Lexikon der Economics. 2013.